Nicht jeder versteht unter Pressefreiheit das Gleiche. Es kann ja durchaus sein, daß es ein Versehen war, eine Pressemitteilung zu veröffentlichen und es kann auch durchaus sein, daß die Eltern gegen eine öffentliche Ausstrahlung waren. ABER: warum kann man dann dies nicht als Grund nennen ? Wieso muss man sich so daneben benehmen ?
Irgendwie mache ich mir ernsthaft Sorgen ...